Die Neuordnung der Ableitbedingungen – Zeitliche Kulanz bis 30.06.2022 möglich
Die Neuordnung der „Ableitbedingungen“, also § 19 BImSchV, wurde bekanntermaßen im Bundesrat noch im vergangenen Jahr beschlossen. Umstritten war die Umsetzung, gerade auch für den Neubau. Nach Beschluss treten Neuregelungen ordnungsgemäß im darauffolgende Quartal in Kraft. Ab 1. Januar 2022 gelten also prinzipiell die neuen Regeln. Aufgrund der Situation am Read more…